Gesetze / Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung
GlasappAusbV 2023§ 13 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von Glasapparaten“,
2.
„Bearbeiten von Halbzeugen“,
3.
„Technologie im Glasapparatebau“,
4.
„Herstellungsprozesse“ sowie
5.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.